Haushaltshilfe nach einem Unfall
Nach einem Unfall, der Sie im Alltag stark einschränkt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Unterstützung im Haushalt erhalten. Wir beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten und helfen Ihnen dabei, die passende Unterstützung zu finden.
Abrechnung & Anspruch
1. Voraussetzungen auf einen Blick
Eine Haushaltshilfe ist möglich, wenn…
- Sie Ihren Haushalt aufgrund eines Unfalls vorübergehend nicht selbst führen können.
- Ein Arzt die medizinische Notwendigkeit bescheinigt.
- Die Voraussetzungen Ihrer Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft (BG) erfüllt sind.
2. Welche Leistungen werden übernommen?
Was genau macht die Haushaltshilfe?
- Reinigung der Wohnung
- Wäsche waschen
- Einkaufen zur Grundversorgung
- Mahlzeiten zubereiten
- Betreuung von Kindern (je nach Situation)
- Unterstützung im Alltag während der Genesungszeit
3. So läuft es ab
1. Kontakt aufnehmen
Sie schildern uns Ihre Situation nach dem Unfall.
2. Anspruch prüfen
Wir prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Haushaltshilfe erfüllt sind.
3. Antrag stellen
Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse.
4. Haushaltshilfe starten
Nach Genehmigung beginnt die Unterstützung in Ihrem Haushalt.
4. Wer bezahlt die Kosten?
In vielen Fällen übernehmen Krankenkassen oder Berufsgenossenschaften (BG) die Kosten für eine unfallbedingte Haushaltshilfe ganz oder teilweise. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung und helfen Ihnen bei der Klärung Ihres Anspruchs.
5. Für wen ist das Angebot gedacht?
- Personen nach einem Unfall mit ärztlich bestätigtem Unterstützungsbedarf
- Verletzte Personen nach Operationen oder Krankenhausaufenthalten
- Familien mit Kindern, wenn die Haushaltsführung unfallbedingt nicht möglich ist
- Personen während der Genesungs- und Rehabilitationsphase
Anerkannter Dienstleister
Die Sozialen Dienstleistungen Wulf (SDW) sind als zugelassenes Dienstleistungsunternehmen zur Erbringung und Abrechnung von Hauswirtschafts- und Betreuungsleistungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen anerkannt.
Je nach persönlicher Situation und Anspruch werden die Kosten unserer Dienstleistungen häufig ganz oder teilweise von Pflegekassen, Krankenkassen oder anderen öffentlichen Kostenträgern übernommen. Selbstverständlich beraten wir Sie individuell zu Ihren Ansprüchen und den Möglichkeiten der Kostenübernahme.
Auch eine private Beauftragung ist jederzeit möglich. Privatzahler können haushaltsnahe Dienstleistungen unter den gesetzlichen Voraussetzungen steuerlich geltend machen.
Sie sind unsicher, ob Sie Anspruch haben?
Wir prüfen Ihre Anliegen kostenlos und unverbindlich.
