Haushaltshilfe in der Schwangerschaft

Eine Haushaltshilfe kann Schwangere entlasten, wenn körperliche Beschwerden, ärztliche Vorgaben oder besondere Belastungen den Alltag erschweren.

Abrechnung & Anspruch

1. Voraussetzungen auf einen Blick

Eine Haushaltshilfe ist möglich, wenn…

2. Welche Leistungen werden übernommen?

Was genau macht die Haushaltshilfe?

3. So läuft es ab

4. Wer bezahlt die Kosten?

In vielen Fällen übernehmen Krankenkassen die Kosten ganz oder teilweise.
Wir unterstützen Sie bei der Beantragung.

5. Für wen ist das Angebot gedacht?

6. Rechtliche Grundlage

Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und nach der Geburt

Mitglieder der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung können unter bestimmten Voraussetzungen Unterstützung im Haushalt erhalten, wenn sie aufgrund der Schwangerschaft, schwangerschaftsbedingter Beschwerden oder nach der Entbindung den Haushalt nicht selbst weiterführen können.

Bei gesetzlich Versicherten richtet sich der Anspruch nach den gesetzlichen Regelungen der Krankenversicherung. Privat Versicherte erhalten Leistungen entsprechend ihres individuellen Versicherungsvertrags und Tarifs.

Voraussetzung ist in der Regel, dass die Haushaltsführung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist und keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt übernehmen kann. Die medizinische Notwendigkeit kann durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden.

Ihr Anspruch

Die Kostenübernahme und der Umfang der Haushaltshilfe richten sich nach der jeweiligen Versicherung und der individuellen Situation. Wir unterstützen Sie bei der Klärung der Voraussetzungen und bei der Antragstellung.

Anerkannter Dienstleister

SDW ist als zugelassenes Dienstleistungsunternehmen berechtigt, anerkannte Unterstützungsleistungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten direkt mit Pflege- und Krankenkassen abzurechnen.

Sie sind unsicher, ob Sie Anspruch haben?

Wir prüfen Ihre Anliegen kostenlos und unverbindlich.

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