Haushaltshilfe in der Schwangerschaft
Eine Haushaltshilfe kann Schwangere entlasten, wenn körperliche Beschwerden, ärztliche Vorgaben oder besondere Belastungen den Alltag erschweren.
Abrechnung & Anspruch
1. Voraussetzungen auf einen Blick
Eine Haushaltshilfe ist möglich, wenn…
- Sie Ihren Haushalt aufgrund der Schwangerschaft oder nach der Geburt nicht selbst führen können.
- Ein Arzt die Notwendigkeit bescheinigt (§ 24h SGB V)
- Keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt übernehmen kann (ist z. B. der Partner berufstätig, gilt diese Voraussetzung in der Regel als erfüllt).
- Die Voraussetzungen Ihrer Krankenkasse erfüllt sind.
2. Welche Leistungen werden übernommen?
Was genau macht die Haushaltshilfe?
- Reinigung der Wohnung
- Wäsche waschen
- Einkaufen zur Grundversorgung
- Mahlzeiten zubereiten
- Kinderbetreuung (je nach Situation)
- Hilfe bei Übernahme hausgemeinschaftlicher Verpflichtungen
3. So läuft es ab
- 1. Kontakt aufnehmen
- 2. Anspruch prüfen
- 3. Antrag stellen
- 4. Haushaltshilfe starten
4. Wer bezahlt die Kosten?
In vielen Fällen übernehmen Krankenkassen die Kosten ganz oder teilweise.
Wir unterstützen Sie bei der Beantragung.
5. Für wen ist das Angebot gedacht?
- Schwangere mit ärztlicher Empfehlung
- Familien mit kleinen Kindern
- Frauen nach Kaiserschnitt
- Risikoschwangerschaften
- Mehrlingsschwangerschaften
6. Rechtliche Grundlage
Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und nach der Geburt
Mitglieder der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung können unter bestimmten Voraussetzungen Unterstützung im Haushalt erhalten, wenn sie aufgrund der Schwangerschaft, schwangerschaftsbedingter Beschwerden oder nach der Entbindung den Haushalt nicht selbst weiterführen können.
Bei gesetzlich Versicherten richtet sich der Anspruch nach den gesetzlichen Regelungen der Krankenversicherung. Privat Versicherte erhalten Leistungen entsprechend ihres individuellen Versicherungsvertrags und Tarifs.
Voraussetzung ist in der Regel, dass die Haushaltsführung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist und keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt übernehmen kann. Die medizinische Notwendigkeit kann durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden.
Ihr Anspruch
Die Kostenübernahme und der Umfang der Haushaltshilfe richten sich nach der jeweiligen Versicherung und der individuellen Situation. Wir unterstützen Sie bei der Klärung der Voraussetzungen und bei der Antragstellung.
Anerkannter Dienstleister
SDW ist als zugelassenes Dienstleistungsunternehmen berechtigt, anerkannte Unterstützungsleistungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten direkt mit Pflege- und Krankenkassen abzurechnen.
Sie sind unsicher, ob Sie Anspruch haben?
Wir prüfen Ihre Anliegen kostenlos und unverbindlich.
