Haushaltshilfe für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1

Wenn Sie einen anerkannten Pflegegrad haben, können Sie Unterstützung erhalten, die Ihnen hilft, möglichst lange selbstständig in Ihrem eigenen Zuhause zu leben.

Abrechnung & Anspruch

1. Voraussetzungen auf einen Blick

Eine Unterstützung über die Pflegeversicherung ist möglich, wenn…

2. Welche Leistungen werden übernommen?

Unsere Alltagshilfe unterstützt Sie dort, wo Sie im täglichen Leben Hilfe benötigen.

3. So läuft es ab

1. Kontakt aufnehmen
Sie informieren uns über Ihre persönliche Situation und Ihren Unterstützungsbedarf.
2. Möglichkeiten prüfen
Wir besprechen gemeinsam, welche Leistungen für Sie infrage kommen und wie die Unterstützung finanziert werden kann.
3. Kostenübernahme klären
Wir unterstützen Sie bei der Nutzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Pflegekasse und helfen bei den notwendigen Schritten.
4. Unterstützung starten
Nach Klärung der Voraussetzungen beginnt unsere Hilfe bei Ihnen zu Hause.

4. Wer übernimmt die Kosten?

Die Kosten können je nach Situation über verschiedene Möglichkeiten abgerechnet werden:

  • Pflegeversicherung:
    Bei vorhandenem Pflegegrad können anerkannte Unterstützungsleistungen über den Entlastungsbetrag genutzt werden.
  • Weitere private oder zusätzliche Leistungen:
    Je nach persönlicher Situation können weitere Finanzierungsmöglichkeiten bestehen.

5. Für wen ist das Angebot gedacht?

6. Rechtliche Grundlage

Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung

Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad können Leistungen der Pflegeversicherung nutzen, wenn ihre Fähigkeit zur selbstständigen Bewältigung des Alltags eingeschränkt ist.

Ab Pflegegrad 1 besteht Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag für anerkannte Unterstützungs- und Entlastungsleistungen.

Ihr Anspruch

Pflegebedürftigen steht ein monatlicher Entlastungsbetrag von 131 € (Stand 2025) zur Verfügung. Dieser Betrag kann für anerkannte Betreuungs- und Unterstützungsleistungen eingesetzt werden. Dazu zählen beispielsweise:

  • Hilfe im Haushalt
  • Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben
  • Betreuung und Begleitung
  • Entlastung von Angehörigen

Was passiert mit nicht abgerufenen Entlastungsbeträgen?

Wird der monatliche Entlastungsbetrag von 131 € nicht oder nicht vollständig genutzt, kann der verbleibende Betrag innerhalb des gesetzlichen Rahmens angespart und zu einem späteren Zeitpunkt im laufenden Kalenderjahr verwendet werden. Nicht verbrauchte Beträge können in der Regel noch bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden.

Anerkannter Dienstleister

Die Sozialen Dienstleistungen Wulf (SDW) sind als zugelassenes Dienstleistungsunternehmen zur Erbringung und Abrechnung von Hauswirtschafts- und Betreuungsleistungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen anerkannt.

Je nach persönlicher Situation und Anspruch werden die Kosten unserer Dienstleistungen häufig ganz oder teilweise von Pflegekassen, Krankenkassen oder anderen öffentlichen Kostenträgern übernommen. Selbstverständlich beraten wir Sie individuell zu Ihren Ansprüchen und den Möglichkeiten der Kostenübernahme.

Auch eine private Beauftragung ist jederzeit möglich. Privatzahler können haushaltsnahe Dienstleistungen unter den gesetzlichen Voraussetzungen steuerlich geltend machen.

Sie sind unsicher, ob Sie Anspruch haben?

Wir prüfen Ihre Anliegen kostenlos und unverbindlich.

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