Haushaltshilfe und Alltagshilfe bei Erkrankungen
Wir unterstützen Sie im Haushalt und Alltag, wenn eine Erkrankung oder eine gesundheitliche Belastung Ihre Selbstständigkeit vorübergehend einschränken.
Abrechnung & Anspruch
1. Voraussetzungen auf einen Blick
Eine Haushaltshilfe ist möglich, wenn…
- Sie Ihren Haushalt aufgrund einer Erkrankung oder gesundheitlichen Einschränkung nicht oder nur eingeschränkt selbst führen können.
- Eine ärztliche Bescheinigung oder ein entsprechender Nachweis über den Unterstützungsbedarf vorliegt.
- Die Voraussetzungen Ihrer Krankenkasse erfüllt sind.
2. Welche Leistungen werden übernommen?
Was genau macht die Haushaltshilfe?
- Reinigung der Wohnung
- Wäsche waschen
- Einkäufe und Besorgungen des täglichen Bedarfs
- Mahlzeiten zubereiten
- Unterstützung bei der Haushaltsorganisation
- Unterstützung im Alltag bei eingeschränkter Belastbarkeit
- Entlastung von Angehörigen
- Hilfe während einer Genesungs- oder Therapiephase
3. So läuft es ab
1. Kontakt aufnehmen
Sie schildern uns Ihre gesundheitliche Situation und Ihren Unterstützungsbedarf.
2. Anspruch prüfen
Wir klären gemeinsam, welche Unterstützungsmöglichkeiten bestehen und welche Kostenträger infrage kommen.
3. Antrag stellen
Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse.
4. Haushaltshilfe starten
Nach Genehmigung oder Klärung der Kostenübernahme beginnt die Unterstützung in Ihrem Haushalt.
4. Wer bezahlt die Kosten?
Je nach persönlicher Situation können die Kosten durch verschiedene Leistungsträger übernommen werden:
- Krankenversicherung (z. B. bei medizinisch notwendiger Haushaltshilfe nach Erkrankung oder Krankenhausaufenthalt)
- gegebenenfalls weitere Kostenträger
5. Für wen ist das Angebot gedacht?
- Menschen mit akuten Erkrankungen und vorübergehendem Unterstützungsbedarf
- Personen nach Operationen oder Krankenhausaufenthalten
- Personen während einer Therapie-, Rehabilitations- oder Genesungsphase
- Familien, wenn die Haushaltsführung aufgrund einer Erkrankung nicht möglich ist
- Angehörige, die durch zusätzliche Unterstützung entlastet werden sollen
Anerkannter Dienstleister
Die Sozialen Dienstleistungen Wulf (SDW) sind als zugelassenes Dienstleistungsunternehmen zur Erbringung und Abrechnung von Hauswirtschafts- und Betreuungsleistungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen anerkannt.
Je nach persönlicher Situation und Anspruch werden die Kosten unserer Dienstleistungen häufig ganz oder teilweise von Pflegekassen, Krankenkassen oder anderen öffentlichen Kostenträgern übernommen. Selbstverständlich beraten wir Sie individuell zu Ihren Ansprüchen und den Möglichkeiten der Kostenübernahme.
Auch eine private Beauftragung ist jederzeit möglich. Privatzahler können haushaltsnahe Dienstleistungen unter den gesetzlichen Voraussetzungen steuerlich geltend machen.
Sie sind unsicher, ob Sie Anspruch haben?
Wir prüfen Ihre Anliegen kostenlos und unverbindlich.
