Über uns

Die Sozialen Dienstleistungen Wulf (SDW) sind mit langjähriger Erfahrung spezialisiert auf hauswirtschaftliche Dienstleistungen. Zu Ihrer Unterstützung im Alltag bieten wir Ihnen zuverlässig, flexibel und kompetent unsere Leistungen von mehreren Standorten aus an. Zur Zeit erreichen Sie uns in folgenden Orten: Bielefeld/Gütersloh, Bremen, Bremerhaven/Cuxhaven, Dortmund/Bochum, Essen/Oberhausen, Hannover, Lingen (Ems), Münster, Osnabrück, Oldenburg (Oldb.), Wilhelmshaven.

Als Dienstleistungsunternehmen sind wir seit 2016 durch das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie zur Erbringung und Abrechnung von Pflegeergänzungsleistungen nach dem SGB XI zugelassen.
Seit 2020 zugelassenes Dienstleistungsunternehmen durch die Freie Hansestadt Bremen (die Senatorin für Soziales, Frauen, Integration und Sport) und anschließend 2021 durch die Stadt Dortmund für Nordrhein-Westfalen.


Ihre guten Gründe, sich für uns als professionellen Dienstleister zu entscheiden:

Umfassende und kompetente Beratung zu unserem Leistungsangebot.

Hilfe bei Anträgen für unsere Leistungen direkt bei den zuständigen Kostenträgern.

Unsere Möglichkeit, Ihre Leistungen innerhalb des gesetzlichen Rahmens direkt mit den zuständigen Kostenträgern abzurechnen.

Voller Versicherungsschutz bei Personen- und Sachschäden, die durch unser Unternehmen zu vertreten sind.

Vermeidung ungesetzlicher Beschäftigungsverhältnisse („Schwarzarbeit“).

Auf Wunsch und nach Möglichkeit Stellung einer Ersatzkraft bei Krankheit oder Urlaub unserer Mitarbeiter/innen (kontinuierliche Weiterversorgung).



„Die Kosten unserer Dienstleistungen werden gem. den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB V bzw. SGB XI ab Pflegegrad 1) von den Sozialversicherungsträgern oder anderen öffentlichen Trägern übernommen.“

Unsere Leistungen

Bei Fragen rund um unser Dienstleistungsangebot, zur Verfügbarkeit und zum Ablauf, zu Kostenübernahmen und Kostenträgern o.a. informieren wir Sie gern. Nutzen Sie dazu unser Kontaktformular,
senden Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns einfach an (Mo-Fr von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr).

Abgestimmt auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse übernimmt unser erfahrenes Team kompetent und flexibel alle wichtigen Aufgaben im Haushalt. Dazu gehören:
  • Alltägliche hauswirtschaftliche Tätigkeiten, wie Putzen, Wäschepflege und Zubereiten kleinerer Mahlzeiten
  • Einkäufe bzw. Einkaufshilfe zur Grundversorgung
  • Fenster- und Treppenhausreinigung im haushaltsüblichen Rahmen
  • Kinderbetreuung in deren familiären Lebensumfeld
  • Alltagsbegleitung und Hilfe zur Teilhabe an gesellschaftlicher Kommunikation für alleinstehende Personen (auch für Menschen in Einrichtungen des betreuten Wohnens).
Hauswirtschaft für Familien und Singles
  • Kochen, Putzen, Wäschepflege
  • Wohnraumreinigungen
  • Bad- und Küchenreinigung
  • Einkäufe zur Grundversorgung
  • Fenster- und Treppenhausreinigung
  • Wahrnehmung hausgemeinschaftlicher Verpflichtungen
Hauswirtschaft für Senioren
Kinderbetreuung
  • Betreuung für Kinder mit oder ohne Handycap
  • Versorgung der Kinder im häuslichem Umfeld
Wir machen mit!

Tränen, Angst und Panik - wenn Kinder verunglücken, haben es Rettungskräfte nicht leicht, ihnen zu helfen. Um trotzdem schnell Hilfe leisten zu können, setzen viele von ihnen mittlerweile auf das Trösterbärchen Tommy.

Hier finden Sie weitere Infos: www.verlagsgruppe-kim.de

Angebote

Es gibt für Sie folgende Möglichkeiten unsere Dienstleistung in Anspruch zu nehmen:

Hauswirtschaft für Familien und Singles

Sie sind infolge einer Schwangerschaft, Erkrankung, eines Unfalls oder aufgrund einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage, Ihren Haushalt in gewohnter Weise zu besorgen?

Die Betreuung Ihrer Kinder ist durch diese Einschränkung nicht gewährleistet? In diesen Fällen werden die Aufwendungen für unsere hauswirtschaftlichen Leistungen im gesetzlichen Rahmen von Ihrer Kranken- oder Pflegekasse übernommen.

Hauswirtschaft für Seniorinnen und Senioren

Ihnen ist durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) mindestens der Pflegegrad 1 zuerkannt worden?

Dann haben Sie gegenüber Ihrer Pflegekasse (Krankenkasse) Anspruch auf Entlastungsleistungen, sogenannte Pflegeergänzungsleistungen, zu denen auch unsere hauswirtschaftlichen Leistungen für Sie zählen. Auf Wunsch ist daher eine direkte Abrechnung im gesetzlichen Umfang mit Ihrer zuständigen Pflegekasse möglich.

Abrechnungsmöglichkeiten

  1. Nach SGB XI (Soziale Pflegeversicherung)
    Ab Pflegegrad 1 können Sie unsere hauswirtschaftliche Dienstleistung als Pflegeergänzungsleistung nach dem SGB XI direkt über uns abrechnen lassen.
  2. Nach SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung)
    Aufgrund attestierter medizinischer Notwendigkeit (z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt) können Sie unter bestimmten Vorraussetzungen unsere hauswirtschaftliche Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Auch diese Aufwendungen können wir i.d.R. direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen.
  1. Private Insanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen
    Selbstverständlich können Sie unser Dienstleistungsangebot auch über den gesetzlichen Rahmen hinaus und gänzlich ohne zuerkannten Pflegegrad in Anspruch nehmen.

    Beachten Sie bitte, dass Sie private Rechnungen über haushaltsnahe Dienstleistungen innerhalb gesetzlicher Rahmenbedingungen steuerlich geltend machen können.

Bei Fragen zu Dienstleistungsinhalten, Leistungsumfängen und Abrechnungsmöglichkeiten beraten wir Sie gerne.

Rufen Sie uns an!

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Das Koordinationsteam

Ansprechpartnerin Manuela Groth
Manuela Groth

Frau Manuela Groth

Meine Aufgaben:
Leitung Personaleinsatzplanung
Kundenberatung
Kundenbetreuung

0177 - 8892614

Manuela Groth
Nadine Schädel
Nadine Schädel

Frau Nadine Schädel

Meine Aufgaben:
Personaleinsatzplanung
Mitarbeiterbetreuung
Kundenberatung

0178 - 5181779

Nadine Schädel

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